Visum.
Jeder, der aus Deutschland nach Neuseeland kommt um zu studieren, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier siehst Du einen Überblick über die verschiedenen Visa-Möglichkeiten. Bitte beachte, dass Visabestimmungen oftmals geändert werden. Um sicher zu gehen, dass Du die aktuellsten Informationen hierzu erhältst, schickst Du mir am Besten eine Email an cp.educationz@gmail.com oder Du informierst Dich unter www.immigration.govt.nz.
Einreiseerlaubnis.
Für Kurse und Aufenthalte, die weniger als drei Monate dauern, benötigst Du kein Visum. Du erhältst ganz einfach direkt bei Deiner Ankunft in Neuseeland eine Einreiseerlaubnis.
Studentenvisum.
Bei einer Kursdauer von über drei Monaten wird ein Studentenvisum benötigt. Wenn Du in Deutschland wohnst, ist hier die neuseeländische Botschaft in Berlin zuständig. Aber keine Sorge - ich helfe Dir natürlich mit den entsprechenden Formularen, Informationen zu den benötigten Unterlagen sowie bei ber Beantragung des Visums!
Working Holiday Visum.
Wenn Du das Working Holiday Visum nutzen möchtest, um zu studieren, darfst Du dies tun, solange die Kursdauer keine sechs Monate überschreitet. Das Working Holiday Visum kannst Du beantragen, wenn Du zwischen 18 und 30 Jahre alt bist und es berechtigt Dich außerdem dazu, 12 Monate in Neuseeland zu reisen und zu jobben.
Für mehr Informationen und Hilfe bei der Visumsbeantragung, melde Dich einfach per Email bei mir, unter cp.educationz@gmail.com
Einreiseerlaubnis.
Für Kurse und Aufenthalte, die weniger als drei Monate dauern, benötigst Du kein Visum. Du erhältst ganz einfach direkt bei Deiner Ankunft in Neuseeland eine Einreiseerlaubnis.
Studentenvisum.
Bei einer Kursdauer von über drei Monaten wird ein Studentenvisum benötigt. Wenn Du in Deutschland wohnst, ist hier die neuseeländische Botschaft in Berlin zuständig. Aber keine Sorge - ich helfe Dir natürlich mit den entsprechenden Formularen, Informationen zu den benötigten Unterlagen sowie bei ber Beantragung des Visums!
Working Holiday Visum.
Wenn Du das Working Holiday Visum nutzen möchtest, um zu studieren, darfst Du dies tun, solange die Kursdauer keine sechs Monate überschreitet. Das Working Holiday Visum kannst Du beantragen, wenn Du zwischen 18 und 30 Jahre alt bist und es berechtigt Dich außerdem dazu, 12 Monate in Neuseeland zu reisen und zu jobben.
Für mehr Informationen und Hilfe bei der Visumsbeantragung, melde Dich einfach per Email bei mir, unter cp.educationz@gmail.com